Der Regionale Kulturförderfonds

Mit den Mitteln aus dem regionalen Kulturförderfonds können professionell ausgerichtete Kulturprojekte mit regionaler Ausstrahlung unterstützt werden, welche den Förderkriterien entsprechen. Es können Projektbeiträge an Ausstellungen, Veranstaltungsbeiträge an Konzerte von Bands, Ensembles und Chören, Produktionsbeiträge an Theater- und Tanzproduktionen oder CD-Produktionsbeiträge gesprochen werden, um nur einige zu nennen. Hingegen können aus dem Fonds keine Strukturbeiträge, Investitionskostenbeiträge oder Sponsoringbeiträge geleistet werden. Auch Schulprojekte, Tourneen, Kongresse oder Symposien gehören nicht zu den geförderten Projekten.

Zur Kultur-Region zählen die Gemeinden Beromünster, Büron, Buttisholz, Eich, Geuensee, Grosswangen, Hildisrieden, Knutwil, Mauensee, Neuenkirch, Nottwil, Oberkirch, Rickenbach, Schenkon, Schlierbach, Sempach, Sursee, Triengen und Wauwil.

Zuständigkeit

Förderumfang und Kriterien

Die Förderung umfasst künstlerische Ausdrucksformen von Kultur, wie Musik, Theater, Tanz, Literatur, bildende Kunst, und deren Vermittlung. Der regionale Förderfonds vergibt Beiträge an Ausstellungen, Veranstaltungen, Produktionen, Publikationen und Vermittlungsprojekte innerhalb der Kultur-Sparten.

Die Unterstützungsgesuche werden durch eine regionale Kulturkommission aus regionalen Fachvertretern geprüft und Beiträge durch diese abschliessend gesprochen. Grundsätzlich richtet sich die Kommission, sofern die Eingabeberechtigung gegeben ist, dabei nach folgenden Kriterien:

  • Qualität
  • Professionalität in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht
  • Einzigartigkeit / Neuheit
  • Bedeutung für die Region oder Teilregion
  • Vermittlung an möglichst viele und verschiedene Bevölkerungsgruppen
  • Subsidiarität

Detaillierte Informationen wie Reglement, Eingabeberechtigung, Anforderung an das Gesuch, Merkblatt Gesuchseinreichung, Merkblatt Förderkriterien sowie die Eingabetermine finden Sie unter der Rubrik GESUCHSUNTERLAGEN.

Definitionen

"Bezug zur Region" wird wie folgt definiert:

  1. das Projekt wird in der Region Sursee-Mittelland realisiert
  2. der/die Gesuchstellende wirkt hauptsächlich in der Region Sursee-Mittelland
  3. das Projekt wird in der Region Sursee-Mittelland gezeigt (oder tourt durch die Region) und stellt einen kulturellen Mehrwert für die Region Sursee-Mittelland dar (Gastspiel)
  4. der/die Gesuchstellende ist in der Region Sursee-Mittelland ansässig und erfüllt mindestens eines der vorgenannten drei Kriterien a, b, c

Projekte mit Bezug zu mehreren Regionen des Kantons Luzern können in der Region, in welcher die Mehrheit der Projektbeteiligten ihren Wohnsitz hat oder der Hauptwirkungsort des Projekts liegt, eingereicht werden. Die Finanzierung resp. die Aufteilung zwischen den Regionen wird fallweise abgesprochen.

"Kulturprojekt mit professioneller Ausrichtung" wird wie folgt definiert:

Projekte von professionellen Kulturschaffenden, auch in Zusammenarbeit mit sogenannten Laien. Projekte von nicht professionellen Kulturschaffenden, die während längerer Zeit unter anderem in Zusammenarbeit mit professionellen Kulturschaffenden Projekte realisiert haben.

Es besteht kein Rechtsanpsruch auf Leistungen der regionalen Kulturförderung.